Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Fella Industriebedarf GmbH
1. Geltung/Angebote
1.1.Diese allgemeinen Verkaufs u. Lieferbedingungen gelten für alle -auch zukünftigen- Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
1.2 Unseren VL widersprechenden Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
1.3 Sollte einer dieser Verkaufs und Lieferbedingungen (VL) unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.
2. Vertragsabschluß
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge sind nur annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns.
2.3. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3. Preise
3.1.Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2.Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3.Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll.
4. Lieferungen und Gefahrtragung
4.1. Teillieferungen sind zulässig.
4.2.Von uns genannte Lieferfristen und -termine sind unverbindlich.
4.3. Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners und zwar auch bei Benutzung unseres eigenen Transportmittels ab und zu unserem Lager.
4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken, wie das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn "franko" oder "frachtfrei" erfolgt.
4.5. Wir schließen keine Versicherung für irgendein mit der Ausführung des Vertrages verbundenes Risiko ab.
4.6. Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen.
5. Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
5.1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5.2. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
5.3.Im Falle des Verzuges unseres Vertragspartners sind wir berechtigt, 10% Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt davon unberührt.
5.4 Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Bei Verzug sind alle offen stehenden auch noch nicht fälligen- Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar.
5.5. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen innerhalb angemessener Frist zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte >Gegenansprüche geben dem Vertragspartner kein Aufrechnungsrecht, Kaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behallten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem >Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
6.2.Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen.
6.3. Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab.
6.4. Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns im voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese Einzugsbefugnis ist jedoch jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
6.5. Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet.
6.6. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
6.7. Erfolgt ein Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt, wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.
7. Produkthaftung
7.1. Unsere Produkte sind nur für den Beruflichen Gebrauch bestimmt, und dürfen auch nur dort eingesetzt werden. Da Sie für anderweitigen Einsatz nicht geeignet sind übernehmen wir insoweit auch keinerlei Haftung.
8. Gewährleistung
8.1. Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns in schriftlicher Form geltend gemacht werden. Bei verspäteter Rückgebe erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
8.2. Durch Verhandlungen über Mängelrügen, verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
8.3. Sind die Waren in irgendeiner Form verändert worden , erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
8.4. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen vom Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Größe, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
8.5. Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der Ware binnen angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung fehl, so ist der Vertragspartner zur Herabsetzung der Vergütung oder der Rückgängigmachung des Auftrages berechtigt. Bei berechtigter Mängelrüge ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die gerügte Ware an uns zurückzuschicken. Wir entscheiden auf welchem Wege die Ware wieder in unser Haus zurückgebracht werden soll.
8.6. War die Mängelrüge nicht gerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr von 10% des Warenwertes zu erheben, jedoch mindestens 25Euro, sowie alle weiteren mit der Rückgabe entstehenden Kosten.
8.7. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material, sowie 2te Wahl oder als B-Sortierung verkauft werden übernehmen wir nur kulanter Weise Ersatz. 8.8. Sonderanfertigungen und Sonderbeschaffungen nehmen wir grundsätzlich nicht zurück.
8.9. Beschädigungen an Warenlieferungen sind dem Transporteur in der vorgeschriebenen Form mitzuteilen. Geschieht dies nicht erlischt jede Gewährleistung.
9. SchadenersatzpflichtSchadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bestehen gegen uns nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In diesen Fällen ist unsere Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den Warenwert beschränkt. Eine Haftung für den mittelbaren Schaden ist ausgeschlossen.
10. DatensicherungDer Vertragspartner ist ausdrücklich einverstanden, dass wir seine Daten EDV-mäßig speichern und weiterverarbeiten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Firmensitz.
11.2. Gerichtsort für beide Teile in jedem Falle Bruchsal oder das für unseren Firmensitz zuständige Amtsgericht.
12. Anzuwendendes Recht auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.